Dr.Stephan Hees



Dr. Stephan Hees

Pharmarecht

Arzneimittel und Medizinprodukte (z. B. Zulassung, Vertrieb, Abgrenzungsfragen), Pharmaverträge (z. B. CRO, Übertragungen Arzneimittelzulassungen, Mitvertrieb, Lizenz, Co-Marketing, Logistik, Lohnherstellung, Rabattverträge).

Der rechtliche Beratungsbedarf ist im gesamten Gesundheitswesen enorm, da der Gesetzgeber aktionistisch meint, die gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig ändern zu müssen, um der steigenden Kosten im Gesundheitswesen Herr zu werden. Folglich reiht sich ein Änderungsgesetz an das andere. Handwerklich lassen die Regelungen häufig zu wünschen übrig. Gerade wegen der vielfach nicht zu Ende gedachten und widersprüchlichen Regelungen ist eine sofortige rechtliche Orientierung unerlässlich. Dabei helfen wir.

Eine Spezialität der Kanzlei ist ein besonderes Branchen-Know-how Pharma und Medical Care. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Arzneimittel-, Heilmittelwerbe- und Medizinprodukterecht und den damit zusammenhängenden vertrags-, wettbewerbs-, marken- und EU-rechtlichen Fragen.

Seit Jahren sind wir bundesweit an vielen einschlägigen Gerichtsverfahren beteiligt, die vielfach in Hamburg, Frankfurt und Köln entschieden werden. Wir betreuen effektiv und ergebnisorientiert gerichtliche Eil- und Hauptsacheverfahren. Das versetzt uns in die Lage, unsere Mandanten in richtungsweisenden Auseinandersetzungen zu positionieren.

So sind wir derzeit mit einer Vielzahl von Verfahren zu den Auswirkungen der ab Februar 2019 im AMG umgesetzten Fälschungsschutzrichtlinie auf den Arzneimittelvertrieb befasst. Des Weiteren haben wir breit gefächerte Erfahrung zum Parallelvertrieb von Medizinprodukten. Schließlich haben wir die Anerkennung eines von uns vertretenen Verbandes als maßgebliche Spitzenorganisation der pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene gerichtlich durchgesetzt.

Im JUVE-Handbuch sind wir seit 2000 bei den "Wirtschaftskanzleien für das Pharma- und Medizinprodukterecht" gelistet. Die JUVE-Bewertungen lauten u. a.:

Bewertung:

Im Pharma- und Medizinprodukterecht empfohlene Kanzlei.

Häufig empfohlene Anwälte:

Dr. Stephan Hees

Wettbewerber: "brillanter Pharmaanwalt, echter Teamplayer", "begnadeter Spezialist im Pharmarecht, große Übersicht in anderen Rechtsbereichen", "sehr guter Gegner", "ganz ausgezeichnet"; Mandant: "kundenorientiert, schnell und unkompliziert"

Highlights der letzten Jahre (ein Auszug)

  • OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2023 - 2-06 O 26/22 - Beseitigungsanspruch gegen NMVO wg. Reportingfunktionen "Ausgebucht" und "Abgegeben" des ACU-PU-Systems
  • EuGH, Urteil vom 17.11.2022 - C-147/20 - Votrient, FMD-Thematik (Reboxing/Relabeling) beim Parallelimport von Arzneimitteln, PharmR 2023, 105 ff., A&R 2022, 208 ff., WRP 2023, 299 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 27.02.2020 - 312 O 177/19 - Votrient, EuGH-Vorlage der FMD-Thematik (Reboxing/Relabeling) beim Parallelimport von Arzneimitteln, PharmR 2020, 367 ff.
  • LG Hamburg, Urteil vom 28.01.2021 (rechtskräftig) - 327 O 364/20 - Das erste Urteil, das in Deutschland die Möglichkeit des Reboxing bei Importarzneimitteln statt Relabeling aufgrund der FMD-Thematik bejaht, PharmR 2021, 208 ff.
  • BSG, Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 16/18 R - VAD: maßgebliche Spitzenorganisation pharmazeutischer Unternehmer auf Bundesebene, BSGE 129, 30 ff.; LSG Berlin-Brandenburg A&R 2018, 226 ff.
  • OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2018 - 6 U 129/18 - UrgoTül, PharmR 2019, 253 ff., GRUR-RR 2019, 363 ff.
  • BGH, Urteil vom 30.03.2017 - I ZR 263/15 - Bretaris Genuair, WRP 2017, 1337 ff., GRUR 2017, 1160 ff., MarkenR 2017, 482 ff.
  • BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 26/15 - Unverhältnismäßige Vertragsstrafe bei Arzneimittellieferung, PharmR 2016, 128 ff., NJW 2016, 1230 ff., BB 2016, 523 ff., ZIP 2016, 474 ff.,
  • BGH, Urteil vom 02.12.2015 - I ZR 239/14 - Eligard, PharmR 2016, 332 ff., WRP 2016, 874 ff., GRUR 2016, 702 ff., MarkenR 2016, 307 ff.

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Wettbewerbsrecht für Pharmaunternehmen

Proaktive rechtliche Beratung bei der Gestaltung von Pharmawerbung in enger Abstimmung mit Marketing und Medizin gehören ebenso zu unserer Kernkompetenz wie die Betreuung wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen auf Angreifer- oder Verteidigerseite. Das betrifft sowohl die vorgerichtliche Abmahnphase (Abmahnungen, Verteidigungen, Unterlassungsverpflichtungserklärungen, Schutzschriften) als auch die gerichtliche Auseinandersetzung, regelmäßig in Eilverfahren. Erfahrungsgemäß ist dabei die wissenschaftliche Absicherung von Werbeaussagen mit Studienergebnissen häufig Gegenstand. Wir kennen hierzu den rechtlichen Rahmen im Detail, so dass wir sehr genau den Ausgang in einem streitig geführten Gerichtsverfahren prognostizieren können.

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Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte

Unsere Erfahrungen bei der rechtlichen Beurteilung von Pharmawerbung kommt unseren Mandanten auch zugute, soweit es um die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte geht. Da gerade die deutschen Gerichte sehr enge Grenzen für die Werbung mit Health Claims gezogen haben, ist eine Rechtsberatung bei Werbeaktionen unabdingbar, um nicht in dem hart umkämpften Markt der Nahrungsergänzungsmittel juristischen Schiffbruch zu erleiden. Auch hier kennen wir die praktische Handhabung bei den deutschen Gerichten und versuchen, unseren Mandanten erfolgreiche Werbung zu ermöglichen.

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Gewerblicher Rechtsschutz

Wettbewerbs-, Marken-, Patent-, Urheber- und Lizenzrecht

Hamburg ist neben Frankfurt, Köln und München eine der "Hochburgen" des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Da sich die Rechtsprechung der einzelnen Gerichte nicht nur in Verfahrensfragen, sondern auch in der Sache unterscheiden kann, ist es wichtig, die lokalen Besonderheiten zu kennen.

Dabei gehen wir nicht nur ausgetretene Wege, sondern finden neue Lösungen, die wir vor Gericht durch Änderung und Weiterentwicklung der Rechtsprechung für unsere Mandanten durchzusetzen versuchen. Dies speziell für Pharma und Medical Care, da wir in diesen Branchen über langjährige Erfahrung verfügen.

Veröffentlichungen

  • Der Wettbewerbsprozeß - Abmahnung Schutzschrift, Rostock 1991
  • Erstattung der Kosten des Eilverfahrens nach Obsiegen in der Hauptsache, MDR 1994, 438 ff.

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Gesellschaftsrecht

Rechtliche Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, M&A-Mittelstandsberatung (Verkäuferseite)

Mitglied der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR).

Highlights der letzten Jahre (ein Auszug)

  • Verkauf einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft (IT-Unternehmen im Bereich Dokumenten-, Vertrags- und Lizenzmanagement).
  • Dr. Stephan Hees hat die Eigentümer eines großen deutschen IT- und Engineering-Dienstleisters mit insgesamt 15 Konzerngesellschaften, darunter Tochtergesellschaften mit Sitz in den USA und Tschechien, beim Verkauf aller Unternehmensanteile an ein in Indien und in den USA ansässiges weltweit führendes Technologieunternehmen exklusiv beraten.
  • Erfolgreiche Verteidigung eines Gesellschafterausschlusses und Abfindung zum Buchwert vor den Hamburger Gerichten (LG/HansOLG) zugunsten eines führenden Qualitätsanbieters von Wellness- und Fitnessanlagen.
  • Das LG Hamburg hat Dr. Stephan Hees als Gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre in den Spruchverfahren gegen ContiTech AG zum Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Hamburger Phoenix AG bzw. zur Verschmelzung der beiden Unternehmen bestimmt.

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Immobilienrecht

Erwerb und Verkauf von Immobilien, anwaltliche Problemlösungen bei der notariellen Abwicklung von Immobilienverträgen, Gewerbemiet- und Pachtrecht, Hamburgensien

Veröffentlichungen

  • Arrest und einstweilige Verfügung in WEG-Verfahren - Rechtsschutz für den Schuldner, ZMR 2001, 14 ff. (Heft 1)

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